Visum für Finnland – was du brauchst

Finnland gehört zur EU: Für Deutsche gilt Freizügigkeit. Es braucht kein Visum und keinen Aufenthaltstitel – aber sehr wohl eine Anmeldung vor Ort, und die hat Fristen.

Die Lage in einem Satz

EU-Freizügigkeit: Einreise frei, doch wer länger als drei Monate bleibt, muss sich binnen dieser drei Monate bei Migri registrieren und die Wohngemeinde beim DVV eintragen.

Welche Wege es gibt

Nach der Ankunft

Für Finnland ist der Behördenweg noch nicht Schritt für Schritt kuratiert. Die amtlichen Anlaufstellen stehen auf der Länderseite.

Steuern, sobald du dort wohnst

Staatlicher Spitzensatz 37,5 Prozent ab rund 52.100 Euro, dazu Gemeindesteuer von 4,7 bis 10,9 Prozent. Zugezogene Fachkräfte können befristet 25 Prozent pauschal zahlen (Mindestgehalt 5.800 Euro im Monat).

Krankenversicherung

Öffentliche Versorgung über Wohngemeinde und Kela ist günstig, doch Wartezeiten beim Facharzt sind lang - viele nutzen Betriebsarzt oder Privatmedizin.

Kuratierte Richtwerte, keine Rechts- oder Steuerberatung. Amtliche Angaben immer bei der zuständigen Stelle prüfen.

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