Visum für Schweiz – was du brauchst

Schweiz liegt außerhalb der EU. Für einen Aufenthalt über den visumfreien Zeitraum hinaus braucht es einen eigenen Titel.

Die Lage in einem Satz

Freizügigkeitsabkommen mit der EU: Deutsche brauchen nur einen Arbeitsvertrag oder Nachweis der Selbstversorgung.

Welche Wege es gibt

Schritt für Schritt nach der Ankunft

Für Deutsche über das Freizügigkeitsabkommen. Kein Visum – aber die Schweiz ist nicht in der EU, und das merkt man an jedem Schritt.

1. Anmeldung bei der Gemeinde

Einwohnerkontrolle beziehungsweise Migrationsamt der Wohngemeinde

Die Anmeldung am Wohnort ist der erste und wichtigste Schritt – aus ihr folgt alles Weitere, auch die Aufenthaltsbewilligung.

Frist: binnen 14 Tagen nach der Einreise

Unterlagen

Achtung: Zuständig ist die GEMEINDE, nicht der Kanton oder der Bund. Welche Unterlagen genau verlangt werden, unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde – ein Anruf vorher spart den zweiten Weg.

2. Aufenthaltsbewilligung B

Kantonales Migrationsamt, beantragt über die Gemeinde

Wer einen unbefristeten Arbeitsvertrag oder einen befristeten über mindestens 365 Tage vorweist, bekommt die Bewilligung B. Sie gilt fünf Jahre.

Unterlagen

Achtung: Bei einem Vertrag unter einem Jahr gibt es stattdessen die Kurzaufenthaltsbewilligung L. Der Unterschied ist kein Formalie: An der Bewilligungsart hängen Wohnungssuche, Kreditwürdigkeit und der Weg zur Niederlassung C.

3. Krankenversicherung abschließen

Eine Schweizer Krankenkasse deiner Wahl (Grundversicherung)

Die Grundversicherung ist obligatorisch und wird privat abgeschlossen – anders als in Deutschland gibt es keine Beitragsbemessung nach Einkommen, sondern Kopfprämien.

Frist: binnen drei Monaten nach der Anmeldung

Achtung: Verstreicht die Frist, teilt dir die Behörde eine Kasse ZU – ohne Rücksicht auf den Preis, und die Prämien unterscheiden sich erheblich. Der Versicherungsschutz gilt rückwirkend ab Einreise, die Beiträge auch.

4. Zollanmeldung des Umzugsguts

Schweizer Zoll an der Grenze

Übersiedlungsgut kommt abgabenfrei ins Land, muss aber angemeldet werden – mit Inventarliste und dem Formular 18.44.

Unterlagen

Achtung: Dieser Schritt fällt an der Grenze an, also VOR allen anderen. Er ist der einzige auf dieser Liste, den man nicht nachholen kann.

Stand 08/2026.

Steuern, sobald du dort wohnst

Rund 39,7 % im Mittel über die Kantone – die Spanne ist groß, Zug und Schwyz liegen deutlich darunter, Genf darüber. Insgesamt niedriger als in Deutschland.

Krankenversicherung

Exzellent, aber teure Kopfpauschale: Pflicht-Krankenversicherung ab ca. 300–450 CHF/Monat.

Kuratierte Richtwerte, keine Rechts- oder Steuerberatung. Amtliche Angaben immer bei der zuständigen Stelle prüfen.

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