Visum für Spanien – was du brauchst
Spanien gehört zur EU: Für Deutsche gilt Freizügigkeit. Es braucht kein Visum und keinen Aufenthaltstitel – aber sehr wohl eine Anmeldung vor Ort, und die hat Fristen.
Die Lage in einem Satz
EU-Freizügigkeit: Einreise frei, NIE-Nummer und Anmeldung (Empadronamiento) vor Ort.
Welche Wege es gibt
- EU-Freizügigkeit (kein Visum)
- NIE + Residencia-Registrierung
Für Ortsunabhängige gibt es ein eigenes Visum für digitale Nomaden.
Schritt für Schritt nach der Ankunft
Für EU-Bürger, die länger als drei Monate in Spanien bleiben wollen. Ein Visum brauchst du nicht – die Anmeldung trotzdem.
1. NIE beantragen (Número de Identidad de Extranjero)
Oficina de Extranjería oder eine spanische Polizeistelle mit Ausländerabteilung; vom Ausland aus über das spanische Konsulat
Die NIE ist deine lebenslange Kennnummer in Spanien – ohne sie geht kein Bankkonto, kein Mietvertrag, kein Arbeitsvertrag. Antrag mit Formular EX-15, Termin über die Cita Previa.
Kosten: rund 12 € über das Formular Modelo 790, Código 012
Unterlagen
- Reisepass oder Personalausweis, Original und Kopie
- Formular EX-15
- Begründung, wozu du die NIE brauchst
- Zahlungsbeleg Modelo 790
Achtung: Die NIE allein ist KEIN Aufenthaltsrecht. Sie ist nur eine Nummer – wer bleiben will, braucht zusätzlich das Certificado weiter unten.
2. Empadronamiento (Eintrag ins Melderegister)
Ayuntamiento – das Rathaus deiner Gemeinde
Du meldest deine Wohnadresse im Padrón Municipal an und bekommst das Certificado de Empadronamiento. Das ist die Grundlage für fast alles Weitere, auch für Arztanmeldung und Schulplatz.
Unterlagen
- Reisepass oder Personalausweis
- Mietvertrag oder Kaufvertrag
- Manchmal eine aktuelle Nebenkostenrechnung
Achtung: DIESER SCHRITT KOMMT VOR DEM CERTIFICADO. Ohne Empadronamiento wirst du zum Termin für das Certificado gar nicht zugelassen – wer die Reihenfolge dreht, verliert die ganze Terminkette.
3. Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión
Oficina de Extranjería
Das grüne Papier – umgangssprachlich „grüne NIE" oder Residencia – bescheinigt dein Aufenthaltsrecht als EU-Bürger. Antrag mit Formular EX-18.
Frist: innerhalb von drei Monaten nach der Einreise
Kosten: rund 12 € (Modelo 790, Código 012)
Unterlagen
- Formular EX-18
- Certificado de Empadronamiento
- Nachweis über Krankenversicherung
- Nachweis über ausreichende Mittel: Arbeitsvertrag, Rentenbescheid oder Kontoauszug
Achtung: Der Engpass ist nicht der Antrag, sondern der Termin: In Madrid und Barcelona liegen zwischen Anfrage und Cita Previa oft zwei bis sechs Wochen. Termin buchen, bevor die drei Monate ablaufen.
4. Sozialversicherung und Gesundheitskarte
Tesorería General de la Seguridad Social, danach das örtliche Centro de Salud
Mit der Sozialversicherungsnummer (NUSS) meldest du dich beim Gesundheitszentrum an und bekommst die Tarjeta Sanitaria. Wer angestellt ist, wird meist vom Arbeitgeber gemeldet.
Unterlagen
- NIE
- Certificado de Empadronamiento
- Arbeitsvertrag oder Nachweis der Selbstständigkeit
Stand 08/2026.
Steuern, sobald du dort wohnst
Bis 54 % in den teuersten Regionen – der Satz setzt sich aus Staats- und Regionalanteil zusammen und fällt je nach Autonomer Gemeinschaft spürbar niedriger aus. Beckham-Gesetz: 24 % Pauschale für zugezogene Angestellte (6 Jahre).
Krankenversicherung
Gutes öffentliches System, kurze Wartezeiten bei Privatversicherung (~50–100 €/Monat).
Kuratierte Richtwerte, keine Rechts- oder Steuerberatung. Amtliche Angaben immer bei der zuständigen Stelle prüfen.